Meldefrist für Psychiatrie-Opfer um sechs Monate verlängert

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Roland Ließem
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Registriert: 27.12.2020, 13:02

Meldefrist für Psychiatrie-Opfer um sechs Monate verlängert

Beitrag von Roland Ließem »

Mit Blick auf die Corona-Pandemie ist die Frist für Psychiatrie-Opfer zur Meldung bei der Stiftung »Anerkennung und Hilfe« um sechs Monate verlängert worden. Antragsberechtigt sind Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 oder in der ehemaligen DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben.
In der Zeit der Corona-Pandemie war die Arbeit in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung stark eingeschränkt. Viele Betroffene erreichten Informationen über die Angebote und Leistungen der Stiftung nicht zeitnah. Daher sollen die Menschen nun mehr Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die Meldefrist bis zum 30. Juni 2021 und die Bearbeitungszeit um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Zudem wurde das Stiftungsvermögen auf insgesamt über 305 Millionen Euro erhöht, um die Ziele der Stiftung zu erreichen.
Anspruchsberechtigte können von der Stiftung Leistungen in Höhe von bis zu 14.000 Euro erhalten.

Seit Einrichtung der Stiftung »Anerkennung und Hilfe« im Jahr 2017 haben sich bundesweit über 27.500 Betroffene gemeldet. Insgesamt wurden bisher rund 172 Millionen Euro Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an über 16.500 Menschen ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier:.
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